Hingucker-Special:
"Hass in Sozialen Netzwerken melden!"
Soziale Netzwerke sind voll von Beleidigungen, Beschimpfungen und Hetze. Einige dieser Hassbotschaften verstoßen gegen deutsche Gesetze, die auch im Internet gelten. Seit Ende 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wirksam. Es verpflichtet große Soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube oder Twitter dazu, rechtswidrige Inhalte schnellstmöglich zu löschen, nachdem sie darauf hingewiesen worden sind.
Wie Sie Hassrede im Internet nach NetzDG melden können, zeigen wir in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt für Schritt erklärt
So melden Sie Hassbotschaften auf YouTube, Twitter, Facebook und Instagram.
Auf allen Plattformen ist die Meldefunktion über zwei Wege erreichbar:
- Unmittelbar am Inhalt (z.B. durch Klick auf … -Symbol)
- Im Impressum und/oder Hilfebereich
Wir zeigen Ihnen zunächst, wie Sie die Meldefunktion direkt am Inhalt finden:
Für angemeldete Nutzer:
- Klick auf das Symbol mit den drei Punkten (unterhalb des Videos (Desktop), am oberen Bildrand des Videos (App) oder neben dem Kommentar (Desktop und App))
- Auf „Melden“ klicken
- Den Grund für die Meldung angeben, z.B. „Hasserfüllte oder beleidigende Inhalte“ bei Videos oder „Hassrede oder explizite Gewalt“ bei Kommentaren
- Häkchen setzen bei „Meines Erachtens sollte dieser Inhalt gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesperrt werden“ und auf „Weiter“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Melden“ klicken
Für Nutzer ohne YouTube-Account:
- Klick auf das Symbol mit den drei Punkten (unterhalb des Videos (Desktop), am oberen Bildrand des Videos (App) oder neben dem Kommentar (Desktop und App)
- Auf „Melden“ klicken
- Auf den Textlink „eine NetzDG-Beschwerde einlegen“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Melden“ klicken
Stand: September 2021
Für angemeldete Nutzer:
- Auf das Symbol mit den drei Punkten rechts neben dem Tweet klicken
- Auf „Tweet melden“ klicken
- Häkchen setzen bei „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“
- Den Grund für die Meldung angeben, z.B. „Hass schürende / verfassungswidrige Inhalte“
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Absenden“ klicken
Für Nutzer ohne Twitter-Account:
- Auf das Symbol mit den drei Punkten rechts neben dem Tweet klicken
- Auf „Report NetzDG Violation“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Absenden“ klicken
Stand: September 2021
Für angemeldete Nutzer:
- Klick auf das Symbol mit den drei Punkten rechts neben dem Post bzw. Kommentar (Besonderheit bei Kommentaren in der App-Version: längeres Gedrückt Halten des Kommentars)
- Auf „Support erhalten oder Beitrag melden“ klicken
- Den Grund für die Meldung angeben, z.B. „Hassrede“
- „Beitrag als rechtswidrig gemäß NetzDG melden“ auswählen
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Für Nutzer ohne Facebook-Account:
- Klick auf das Symbol mit den drei Punkten rechts neben dem Post bzw. Kommentar
- Auf „Support erhalten oder Beitrag melden“ klicken
- Klick auf den Textlink „Inhalte melden, die nach deiner Ansicht rechtswidrig nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sind“
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Stand: September 2021
Für angemeldete Nutzer:
- Klick auf das Symbol mit den drei Punkten rechts neben dem Post bzw. Kommentar (Besonderheit bei Kommentaren in der App-Version: Wischen nach links und Klick auf das !-Symbol)
- Auf „Melden“ klicken
- „Rechtswidriger Inhalt nach NetzDG“ auswählen
- Im sich dann öffnenden Fenster auf „Weiter“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Für Nutzer ohne Instagram-Account:
- Klick auf das Symbol mit den drei Punkten rechts neben dem Post bzw. Kommentar
- Auf „Meldung gemäß NetzDG“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Stand: September 2021
Für angemeldete Nutzer in der App:
- Das Symbol „Teilen“ am rechten Bildrand auswählen
- „Melden“ auswählen
- „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ auswählen
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Absenden“ klicken
Für alle Nutzer in der Desktop-Version:
- Oben rechts im Video auf „Melden“ klicken (Schaltfläche wird erst sichtbar, wenn der Mauszeiger dorthin bewegt wird)
- Häkchen setzen bei „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ und auf „Weiter“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Absenden“ klicken
Stand: September 2021
Zudem finden Sie die NetzDG-Meldeformulare in allen Sozialen Netzwerken auch im Impressum bzw. Hilfebereich:
- Auf der Startseite unten links (Desktop) oder im App-Menü auf „NetzDG-Beschwerden“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Melden“ klicken
Stand: September 2021
- Auf der Startseite ganz unten auf „Impressum“ klicken
- Im Abschnitt „Beschwerden nach Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ das Meldeformular aufrufen
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Absenden“ klicken
Stand: September 2021
- Am unteren Seitenrand (Desktop-Version) oder im App-Menü auf „Impressum/Terms/NetzDG/UrhDaG“ klicken
- Bis zum Punkt „Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“) und Impressum“ scrollen
- Auf die Schaltfläche „Meldung einreichen“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Stand: September 2021
Instagram (App-Version):
- Im App-Menü auf „Impressum/AGB/NetzDG“ klicken
- Bis zum Punkt „Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“) scrollen und dort auf „NetzDG-Hilfebereich“ klicken
- Klick auf „Wie melde ich Inhalte, die nach meiner Ansicht dem NetzDG unterliegen“
- Auf den Textlink „NetzDG-Meldeformular“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Instagram (Desktop-Version):
- Am unteren Seitenrand auf „Impressum/Nutzungsbedingungen/NetzDG/UrhDaG“ klicken
- Am linken Seitenrand den Punkt „Inhalte melden“ anklicken
- Auf die Schaltfläche „Meldung einreichen“ klicken
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Senden“ klicken
Stand: September 2021
- Auf der Startseite ganz unten auf „Mehr“ klicken
- Im Abschnitt „Wie kann eine NetzDG Meldung eingereicht werden?“ das Meldeformular aufrufen
- Das Formular vollständig ausfüllen und auf „Absenden“ klicken
Stand: September 2021
Der MA HSH-Hingucker
Mit dem Hingucker, gibt die MA HSH anhand von konkreten Beispielen Einblicke in ihre Prüfpraxis. Wenn Ihnen beim Fernsehen, Radiohören oder Surfen im Internet etwas auffällt, von dem Sie glauben, dass es nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, freuen wir uns auf Ihren Hinweis.
Der Hingucker erscheint zweimal im Jahr. Wenn Sie ihn regelmäßig und automatisch per Mail erhalten möchten, melden Sie sich hier an.