Verbieten oder unterstützen:

Kinder mit eigenem YouTube-Kanal?

Was Eltern bedenken müssen!

YouTube gehört für viele Familien seit Jahren zum Alltag. Nun wollen bereits Grundschulkinder eigene Videobeiträge produzieren und hochladen. Ganz wie ihre Idole – die YouTuber. Denn das bringt nicht nur Spaß, sondern verspricht auch Anerkennung und Geld.
Eltern sollten jedoch einige Dinge beachten, bevor sie ihrem Kind einen eigenen YouTube-Kanal ermöglichen. Denn das Betreiben eines solchen Kanals ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 erst ab 16 Jahren erlaubt – und dafür gibt es auch gute Gründe:

1. Inhalte: Nicht nur lehrreich und unterhaltsam

Bei YouTube wird alles hochgeladen: von Family-Challenges über Tutorials „Wie macht man den Super-Schleim“ bis hin zur Mathe-Nachhilfe. Viel Lehrreiches und Unterhaltsames, aber auch Videos mit jugendgefährdenden Inhalten wie Ausschnitten aus Horrorfilmen oder Videos mit rechtsextremen Songs. Auch wenn Aufsichtsbehörden und Nutzer dem Unternehmen immer wieder Verstöße melden und diese daraufhin gelöscht werden, sollten sich Eltern bewusst sein: Kinder können bei YouTube auf Verstörendes stoßen. Übrigens auch bei YouTube Kids.

2. Kommentarfunktion: Unter dem Deckmantel der Anonymität

Ist man als Nutzer bei YouTube angemeldet, kann man über die Kommentarfunktion seine Meinung zu den einzelnen Video-Beiträgen abgeben und mit anderen Usern in Kontakt treten. Viele User nutzen die Anonymität des Internets allerdings für öffentliche Beleidigungen, rassistische Bemerkungen oder Drohungen.

3. Öffentliche Beurteilung: Raum für Mobbing

Nicht jedes YouTube-Video findet Gefallen und bekommt den ersehnten „Daumen hoch“ oder einen positiven Kommentar. Missfall wird oftmals drastisch geäußert und kann sogar in Shitstorms und Mobbing übergehen. Dies kann zwar gemeldet werden. Doch dann kann das Kind schon Schaden genommen haben. Die Wucht eines solchen Erlebnisses verkraftet nicht jedes Kind.

4. Schnelle Verbreitung: Viral und außer Kontrolle

Die Videos bei YouTube können auch über andere Social-Media-Kanäle wie Twitter oder Facebook geteilt werden. Ein Video kann somit schnell viral verbreitet und einer noch größeren Nutzerschaft zur Verfügung gestellt werden. Wo es letztlich also überall landet, hat der Video-Produzent nicht mehr unter Kontrolle.

5. Rechte und Gesetze: Für jedermann gültig

Ein Clip für YouTube ist schnell produziert und hochgeladen. Doch wurden dabei die Rechte Dritter beachtet und alle Personen, die im Video auftauchen, auch um Erlaubnis gefragt? Oder ist die unterlegte Musik auch urheberrechtlich geschützt? Und falls Werbung für Produkte gemacht wird, ist das als solche auch gekennzeichnet? Rechte und Gesetze, die (auch) bei YouTube beachtet werden müssen, gibt es viele. Nicht jeder kennt sie, muss sie aber einhalten!

Fazit

Eigene Ideen umsetzen, Video drehen, schneiden und online stellen – YouTube-Clips zu erstellen, fördert sicher auch die Medienkompetenz von Kindern. Die Nutzung der Plattform ist aber für Kinder grundsätzlich bedenklich und das Betreiben eines eigenen Accounts ist daher erst ab 16 Jahren erlaubt. Unterhalb dieser Altersgrenze bedarf es der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Denn die Risiken für jüngere Kinder übertreffen den Nutzen. Daher behält es sich YouTube vor, Konten jüngerer Nutzer ohne einen entsprechenden Altersnachweis zu löschen.

Tipps für Eltern

Doch in der Realität sieht es, ähnlich wie bei WhatsApp und Facebook, anders aus: Der Wunsch der Kinder, bei YouTube aktiv zu sein, ist groß – der Druck auf die Eltern auch. Überlegen Sie, Ihrem Kind, einen eigenen YouTube-Kanal zu erlauben, dann sollten Sie unbedingt:

  • Sicherheits-Einstellungen aktivieren: Der eingeschränkte Modus zum Beispiel filtert potenzielle nicht jugendfreie Inhalte heraus und blendet die Kommentare bei den Videos aus. Des Weiteren gibt es Datenschutzfunktionen, die Videos nur einem „privaten“ Nutzerkreis zugänglich machen. Einfach mal die YouTube-Hilfe für Eltern checken!

  • Grenzen ziehen: Kinder können die Tragweite des Internets nicht überblicken. Insbesondere Cybermobbing und Hate Speech sind digitale Risiken, die bei Heranwachsenden großen Schaden hinterlassen können. Sie als Eltern müssen ihren Kindern einen Rahmen und ein Maß vorgeben, unter anderem, welche persönlichen Inhalte hochgeladen werden oder wie viel Zeit in die Erstellung der YouTube-Clips investiert wird.

  • Über Rechte und Pflichten aufklären: Das Netz ist kein rechtsfreier Raum. So sind bei Strafmündigkeit ab dem vollendeten 14. Lebensjahr auch hier Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung strafrechtlich relevante Verhaltensweisen. Klären Sie Ihr Kind daher auch über Themen wie "Recht am eigenen Bild" und "Schutz der Intim- und Privatsphäre" auf. Auch Urheber- und Markenrechte müssen beachtet werden.

  • Klare Absprachen treffen: Setzen Sie zum Beispiel einen Vertrag über die Nutzung von YouTube auf. Der Mediennutzungsvertrag von Internet-ABC e.V und klicksafe hilft dabei.

  • Ein gutes Vertrauensverhältnis schaffen: Ist doch was Unangenehmes im Netz vorgefallen? Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass sie jederzeit über alles reden können und Sie es unterstützen!

  • Alternativen aufzeigen: Muss es denn unbedingt YouTube sein? Wie wäre es mit Alternativen, zum Beispiel juki.de – die pädagogisch betreute Video-Plattform für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren.

Dieser Artikel wurde im April 2018 veröffentlicht. Nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde er hinsichtlich der Nutzungsbedingungen von YouTube aktualisiert.