Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die Internetseite der BPjM informiert über die Gesetze zum Jugendschutz in den Medien. Sie erklärt, was jugendgefährdende Medien sind und wie das Verfahren der Indizierung abläuft.
Beschreibung
Die BPjM erklärt auf ihrer Website, welche Inhalte in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen (indiziert) werden und welche Beschränkungen für Werbung, Vertrieb und Verbreitung daraus erwachsen.
Darüber hinaus wird erläutert, welche weiteren Maßnahmen zum Jugendmedienschutz in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind. Hier kann man zum Beispiel erfahren, wer für die Festlegung von Altersfreigaben zuständig ist, welche Sendezeitgrenzen im Rundfunk gelten und an wen man sich mit Beschwerden wenden kann. Dabei werden alle Medienarten gleichermaßen berücksichtigt.
Besonderer Service:
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wird in mehreren Sprachen, darunter Türkisch, Russisch und Spanisch, zur Verfügung gestellt.
Fazit
Eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Fakten zum Jugendmedienschutz in Deutschland.