Sorgt für mehr Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern im Netz!
Digitale Medien bieten Kindern viele Möglichkeiten – zugleich muss der Nachwuchs aber auch vor so manchen Medieninhalten geschützt werden. Eltern bewegen sich also in einem Spannungs- feld von Schützen, Fördern und Beteiligen. Das ist nicht einfach – aber liebe Eltern, geht es bitte trotzdem an! scout zeigt Euch anhand einzelner Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, wie es gelingen kann:
Artikel 28 - Recht auf Bildung
Kinder wachsen digital auf. Medienkompetent sind sie deshalb aber noch lange nicht! Zu ihrem Recht auf Bildung gehört daher auch die Förderung ihrer Medienkompetenz. Sie müssen lernen, wo für sie Gefahren im Netz liegen und was es online zu beachten gilt. Und erfahren, wie sie selbst im Netz aktiv werden können. Wie ein sicherer Einstieg ins Netz funktioniert, zeigt zum Beispiel das www.internet-abc.de.
Artikel 17 - Recht auf Kinder- und Jugendschutz
Kinder brauchen Freiräume, gleichzeitig aber auch Schutz. Das gilt im Netz wie im restlichen Leben. Besonders bei Surf- Anfängern ist ein schützender Blick oder Klick wichtig, wie zum Beispiel die Beachtung von Altersfreigaben, die Sperrung von App-Stores oder die Installation von Jugendschutzfiltern. Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendschutzes können Eltern unter www.jugendschutz.net oder unter www.ma-hsh.de/service/beschwerde.html melden.
Artikel 17 - Recht auf Zugang zu Medien
(Soziale) Medien bieten viel, von der Unterhaltung über Informationen bis hin zu Austauschmöglichkeiten. Auch Kinder haben ein Recht auf deren Nutzung. Die Auswahl an guten Angeboten für sie ist im Vergleich zur riesigen Anzahl an „erwachsenen“ Websites und Apps allerdings begrenzt. Doch es gibt sie – kindgerecht, verständlich und sicher: Das Netzwerk www.seitenstark.de vereint 60 davon.
Artikel 13 - Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Kommentieren, diskutieren, liken – auch Kinder möchten im Netz ihre Meinung sagen. Zuvor müssen sie aber Zugang zu (kindgerechten) Informationen bekommen, um überhaupt Wissen sammeln und sich eine fundierte Meinung bilden zu können. Kindersuchmaschinen sind hierfür unverzichtbar: www.fragfinn.de und www.blinde-kuh.de.
Artikel 16 - Recht auf Schutz der Privatsphäre
Ein sensibler Umgang mit persönlichen Daten ist wichtig. Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Sprösslinge ein Bewusst- sein für Privatsphäre und Datenschutz haben. Vor allem sollten sie selbst Vorbild sein – Stichwort: Umgang mit Kinderfotos im Netz! Mehr unter www.klicksafe.de/eltern/datenschutz.
Artikel 31 - Recht auf Beteiligung
Erwachsene treffen viele Entscheidungen, auch für Kinder. Aber was wollen Kinder eigentlich selbst? Es ist wichtig, Kinder an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, ihre Sicht auf die Dinge zu erfragen und ihnen zu zeigen: Eure Stimme zählt! Das geht zum Beispiel bei Kinder- und Jugendfestivals wie der TINCON – Teen- ageinternetwork Convention in Hamburg oder in Kinderjurys wie bei den Nordischen Filmtagen in Lübeck.
Artikel 31 - Recht auf Spiel, Ruhe und Erholung
Gerade im digitalen Zeitalter ist es wichtig, Kinder vor „digitalem Stress“ zu schützen: vor dem Druck in Sozialen Netzwerken, permanent online und aktiv sein zu müssen, oder vor exzessivem Spielen am Computer. Elternaufgabe ist es, für digitale Auszeiten zu sorgen – manchmal vielleicht gegen den Willen der Kinder, aber immer zu ihrem Wohl!