Persönlichkeitsrechte

Definition: Die Persönlichkeitsrechte sichern das Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Dazu gehören das Recht am eigenen Bild und das Recht am gesprochenen Wort. Gemeinsamer Gedanke: Grundsätzlich darf nur die betroffene Person selbst darüber bestimmen, ob ein Bild von ihr oder ihre privat gesprochenen Äußerungen veröffentlicht werden. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Bildern von Personen der Zeitgeschichte, oder wenn die Veröffentlichung von privaten Äußerungen einem überragenden öffentlichen Interesse dient. Auch das Recht auf Datenschutz (informationelle Selbstbestimmung) gehört zu den Persönlichkeitsrechten.