Meinungsfreiheit

Definition: Nach Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Gütern eines demokratischen Staates, denn ohne Meinungsfreiheit ist es nicht möglich, an der Demokratie mitzuwirken. Neben dem Recht auf freie Berichterstattung (Pressefreiheit) gehört dazu auch das Recht, sich aus den Medien wie Zeitungen, Radio, Fernsehen oder Internet frei zu informieren. Eingeschränkt werden können diese Rechte nur durch Vorschriften allgemeiner Gesetze, die Bestimmungen des Jugendschutzes und das Recht der persönlichen Ehre. Im Einzelfall muss zwischen den verschiedenen Rechtsgütern genau abgewogen werden.