Landesmedienanstalten
Definition: Die Landesmedienanstalten regulieren private Radio- und Fernsehprogramme sowie Telemedien.
Sie erteilen Zulassungen für private Radio- und Fernsehsender und überwachen, ob die Sender die medienrechtlichen Vorschriften einhalten. Für die terrestrische Verbreitung von Programmen weisen sie Sendern Übertragungsfrequenzen zu. Die Medienanstalten führen die Aufsicht über Telemedien, zum Beispiel im Internet. Sie sind auch zuständig für die Regulierung von Plattformen, die verschiedene Rundfunkprogramme und Telemedien für ihre Kunden zu einem Gesamtangebot zusammenfassen (zum Beispiel Kabelnetze). Die meisten Medienanstalten haben darüber hinaus die Aufgabe, die Medienkompetenz, vor allem von Kindern und Jugendlichen, zu fördern.