Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Definition: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) regelt den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in Fernsehen, Radio und Internet.
Das Gesetz legt zum Beispiel Zeitgrenzen für Sendungen fest, die für Kinder oder Jugendliche nicht geeignet sind. Jugendgefährdende Inhalte, zum Beispiel Pornografie, dürfen gar nicht verbreitet werden. Ausnahmsweise erlaubt sind sie nur in geschlossenen Benutzergruppen im Internet, zu denen nur Erwachsene Zugang haben. Ein absolutes Verbreitungsverbot gilt jedoch für Inhalte, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln, die Menschenwürde verletzen oder Kinderpornografie zeigen.