Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Seit dem 1. Oktober 2016 ist der 19. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag in Kraft. Er enthält unter anderem die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).
Außerdem veröffentlichte die Kommission für Jugendmedienschutz das Gutachten „Perspektiven des technischen Jugendschutzes“, um Kriterien für zukunftsfähige Konzepte zu formulieren und die Richtung für technische Weiterentwicklungen zu weisen.
Stand: 12. Oktober 2016